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! Über Änderungen bei der Einfuhr der Waren für den privaten Eigenverbrauch

15.04.2016 г.

Ab 14. April 2016 wird folgende Obergrenze für zollfreie Einfuhr der Waren für den privaten Eigenverbrauch durch Personen, die öfter als einmal in 3 Monaten in die Republik Belarus einreisen, festgelegt: das Gesamtgewicht von solchen Waren darf 20 kg, der Wert – 300 Euro nicht überschreiten. Wird einer dieser Grenzwerte überschritten, werden die Waren wie bei der gewerblichen Einfuhr verzollt.

Es sei betont, dass diese Einschränkung nur gilt, wenn die Einreise der entsprechenden Person in die Republik Belarus öfter als einmal in 3 Monaten erfolgt. Die Frist von 3 Kalendermonaten wird ab 14. April 2016 abgezählt.

Diese Regelung gilt nicht für:


– Waren, die von Personen, die sich zum ständigen Wohnsitz in die Republik Belarus umsiedeln, und im Zusammenhang mit solcher Umsiedlung eingeführt werden;

– Waren, die auf dem Luftweg eingeführt werden;
– Waren, die von Personen eingeführt werden, die die Privilegien und Immunitäten aufgrund der internationalen Verträge der Republik Belarus genießen;
– gebrauchte Waren, eingeführt von Personen, die keinen ständigen Wohnsitz in den Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft haben:
      – in der Anzahl / Menge, die für die Nutzung während der Reise notwendig ist: Juwelierwaren; Hygieneartikel; tragbare Musikinstrumente; Kinderwagen; Rollstühle; Ausrüstung und Zubehör für Sport und Tourismus (außer Waffen); tragbare Dialysatoren und gleichartige medizinische Geräte; Jagdtiere, darunter zu Jagd-, Sport- und Tourismuszwecken;
      – nicht mehr als 1 Stück: Foto-, Video-, Bildaufnahmekameras, tragbare Filmprojektoren; Diaprojektoren; tragbare Tonaufnahme- und Wiedergabegeräte (einschließlich Diktiergeräte); DVD-Players; tragbare Rundfunkempfänger, Flash-Players, Fernsehgeräte (mit der Diagonale des Bildschirms unter 42 cm), Ferngläser;
      – nicht mehr als 2 Mobiltelefone (Handys).

Darüber hinaus werden ab 14. April 2016 keine Zölle in Bezug auf die Waren erhoben, die innerhalb eines Monats in den internationalen Postsendungen und (oder) durch Kurierdienste an eine physische Person auf dem Gebiet der Republik Belarus zugestellt werden, wenn der gesamte Zollwert solcher Waren 22 Euro und deren Gesamtgewicht 10 kg nicht übersteigt.

Die o.a. Angaben sind nicht erschöpfend. Ausführlichere Informationen können der Internet-Seite des Staatlichen Zollkomitees der Republik Belarus www.customs.gov.by entnommen werden, wo auch Rechtsvorschriften zur Ein- und Ausfuhr der Waren für privaten Eigenverbrauch zu finden sind. 

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