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Obligatorische Krankenversicherung für ausländische Bürger

Ausländische Staatsbürger, die sich vorübergehend in der Republik Belarus aufhalten, sollen einen Krankenversicherungsvertrag (von Belgosstrakh oder Beleximgarant) oder einen Krankenversicherungsvertrag mit einer Deutschen oder anderer ausländischen Versicherungsorganisation, dass ihnen in Notfällen medizinische Hilfe von medizinischen Einrichtungen geleistet wird, besitzen.

Einem Ausländer, der der Krankenversicherungspflicht unterliegt, kann das Visum für die Einreise in die Republik Belarus oder die Einreise in die Republik Belarus verweigert werden, wenn er keinen Krankenversicherungsvertrag hat.

Kriterien, die der Krankenversicherungsvertrag erfüllen muss:

  • den Namen des ausländischen Versicherungsträgers und die Angabe seines Sitzes, die Telefonnummern des ausländischen Versicherungsträgers sowie den Namen und Vornamen des ausländischen Bürgers enthalten;
  • seine Wirkung auf das Territorium der Republik Belarus ausdehnen;
  • für die Dauer des vorübergehenden Aufenthalts eines ausländischen Bürgers in der Republik Belarus gültig sein;
  • eine Versicherungssumme von mindestens 10.000 EUR vorsehen.

Das Bestehen eines Krankenversicherungsvertrags kann durch eine Versicherungspolice, einen Vertrag, ein Brief von Versicherungsorganisation, eine Versicherungskarte oder ein anderes Dokument mit o.g. Informationen über den Krankenversicherungsvertrag bestätigt werden.

Das Dokument soll als Kopie mit Visumantrag vorgelegt werden.

Es ist möglich, einem ausländischen Staatsbürger ein langfristiges Visum für die mehrfache Einreise zu erteilen, wenn er/sie einen Krankenversicherungsvertrag für die erste Reise hat.

Während der Reise in die Republik Belarus ist es erforderlich, das obengenannte Dokument mitzunehmen.

Die Registrierung von Ausländer und die Verlängerung des Aufenthalts der Ausländer durch die Behörde für Staatsbürgerschaft und Migration des Innenministeriums der Republik Belarus sowie die Erteilung einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung erfolgt nur im Rahmen des Geltungszeitraumes des Krankenversicherungsvertrages.

Der Vertrag über die obligatorische Krankenversicherung kann vor Antritt der Reise online über den Service auf der offiziellen Website von Belgosstrakh oder Beleximgarant (Белгосстрах, Белэксимгарант) abgeschlossen werden. Nach Zahlung der Versicherungsprämie wird dem Versicherungsnehmer an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse eine Benachrichtigung über den Abschluss des Pflichtversicherungsvertrags zugesandt.

Unterliegen keiner Pflichtkrankenversicherung:

  • ausländische Staatsoberhäupter und Ministerpräsidenten, Leiter und Mitglieder der Parlaments-, Regierungs- und sonstigen Delegationen sowie das technische Personal dieser Delegationen;
  • Leiter und Mitglieder der diplomatischen und konsularischen Vertretungen, Vertretungen, Ämter von internationalen und zwischenstaatlichen Gebilden sowie deren Familienangehörigen;
  • Mitarbeiter der UNO und derer Spezialeinrichtungen, die über die von UNO erteilten Reisepässe verfügen;
  • Besatzungsmitglieder der internationalen Fluglinien sowie das Zugbegleitpersonal der internationalen Züge;
  • Besatzungsmitglieder der Militärflugzeuge, ausländische Militärangehörige, die in die Republik Belarus zum Zwecke gemeinsamer Militärübungen einreisen;
  • Amtspersonen, die in die Republik Belarus für Ausübung der Grenzvertretungstätigkeit einreisen;
  • Staatsbürger der Länder, die Abkommen mit der Republik Belarus betreffend kostenlose ärztliche Nothilfe abgeschlossen haben: Republik Armenien, Republik Kasachstan, Kirgisische Republik, Republik Moldau, Russische Föderation, Republik Tadschikistan, Turkmenistan, Republik Usbekistan, Ukraine;
  • Ausländer, die in der Republik Belarus Asyl oder subsidiären Schutz beantragen;
  • Ausländer, die durch Belarus im internationalen Zug- bzw. Flugzeugverkehr im Transit reisen;
  • einige andere Kategorien der Ausländer.

 

 

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