:

Hinweise zum Ausfüllen des Visumantrags

Der Visumantrag kann wahlweise handschriftlich oder maschinell in Deutsch, Russisch, Belarusisch oder Englisch ausgefüllt werden.

Die Beantwortung der Fragen muss vollständig erfolgen und logisch mit dem tatsächlichen Zweck Ihrer Reise übereinstimmen.

Der Visumantrag ist persönlich zu unterschreiben.

Der Visumantrag von Minderjährigen ist durch den gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.

Der Antrag wird in einem Exemplar eingereicht.

 

Zu den Punkten 1-12

Daten sind in Übereinstimmung mit dem Reisepass anzugeben.

 

Zu Absatz 2 des Punktes 7

Bei Wechsel der Staatsangehörigkeit ist es erforderlich die vorherige Staatsangehörigkeit sowie das Datum des Wechsels der Staatsangehörigkeit anzugeben.

 

Ehemalige Staatsangehörige der Sowjetunion müssen zum Zwecke des Nachweises, dass sie keine Staatsangehörige der Republik Belarus sind, eines der folgenden Dokumente vorlegen:

 

- Bescheinigung über das Ablegen der Staatsangehörigkeit der Republik Belarus oder eines anderen post-sowjetischen Staates;

- Kopie des sowjetischen Passes und die Einbürgerungsurkunde für Deutschland;

- amtliche Registrierung (Registrierschein).

 

Zum Nachweis der Staatsangehörigkeit von Minderjährigen, deren Eltern die Staatsbürgerschaft der Sowjetunion abgelegt haben, müssen folgende Dokumente vorgelegt werden:

 

1. Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes

 

2. Kopien der Seiten mit Passfoto der Pässe der Eltern

 

3. ein Dokument, das den Verlust der vorherigen Staatsangehörigkeit beider Eltern bestätigt :

 

- Bescheinigung über das Ablegen der Staatsangehörigkeit der Republik Belarus oder eines anderen post-sowjetischen Staates

- Kopie des sowjetischen Passes und die Einbürgerungsurkunde für Deutschland;

- amtliche Registrierung (Registrierschein)

 

Zu Punkt 14

Für Antragsteller, die zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Arbeit haben, ist die aktuelle Tätigkeit anzugeben (z.B. Student, Hausfrau, arbeitslos etc.) Selbständige Unternehmer geben die Art ihrer Tätigkeit sowie die Adresse Ihrer Firma an.

 

Zu Punkt 15

Transitvisum – wenn ein Transitvisum beantragt wird.

 

Für einen Kurzaufenthalt – wenn ein Visum für den Aufenthaltszeitraum von bis zu 90 Tagen beantragt wird.

 

Für einen längerfristigen Aufenthalt – wenn ein Visum für den Aufenthaltszeitraum von mehr als 90 Tage beantragt wird.

 

Zu Punkt 17

Es wird der geplante Aufenthaltszeitraum sowie die genaue Anzahl der Aufenthaltstage in Belarus angegeben. Die Aufenthaltsdauer darf höchstens 90 Tage pro jede 180 Tage sein.

 

Zu Punkt 18

Es werden die Angaben zur einladenden Partei eingetragen: Name, Vorname bei einer Privatperson bzw. der Unternehmensname. Das ist auch erforderlich, wenn keine Einladung benötigt wird und die Aufenthaltsdauer in Belarus unter 30 Tage liegt.

 

Zu Punkt 19

Es sind die Adresse sowie die Kontaktinformationen der einladenden Partei einzutragen.  

 

Zu Punkt 22

Wenn die Aufenthaltsadresse mit der Adresse der einladenden Partei übereinstimmt, so ist diese Aufenthaltsadresse nochmals einzutragen.

 

Zu Punkt 21

Genaue Angabe des Reiseziels.

 

Zu Punkt 22

Wenn Sie die Republik Belarus bereits in den letzten 3 Jahren besucht haben, sind die Daten dieser Besuche (Daten der Ein-und Ausreisen laut Visastempel) einzutragen.

 

Zu Punkten 26 und 27
Es muss eine persönliche Unterschrift (im Original, Kopien und Faksimiles werden nicht akzeptiert) geleistet werden. Das Datum der Unterzeichnung des Antragsformulars muss ebenfalls angegeben werden. Für Minderjährige wird das Antragsformular von einem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet.

Belarusian Diplomatic Missions

All Missions Belarus' Foreign Ministry
Go to