Religiöse Beziehungen
Dokumente zur Erlangung eines Visums, die der konsularischen Vertretung vorzulegen sind
Für Visum mit einer Laufzeit bis zu 90 Tagen unabhängig von der Anzahl der Einreisen bzw. für einen längerfristigen mehrfachen Visum
eine der folgenden Unterlagen (Original oder Kopie):
- Antrag einer religiösen Vereinigung, der von dem Beauftragten für religiöse und ethnische Angelegenheiten der Republik Belarus genehmigt wurde. Die Genehmigung erfolgt in Form eines Schreibens des Beauftragten für religiöse und ethnische Angelegenheiten der Republik Belarus bzw. in Form eines Genehmigungsvermerks auf dem Antrag, der durch das Siegel des Beauftragten für religiöse und ethnische Angelegenheiten der Republik Belarus beglaubigt ist.
Die Konsularbeamten sind berechtigt weitere zusätzliche Dokumente zu fordern, die für die Entscheidung zur Visaerteilung notwendig sind.