Tourismus
Dokumente zur Erlangung eines Visums, die der konsularischen Vertretung vorzulegen sind
Für Visum mit einer Laufzeit bis zu 30 Tagen zur einmaligen oder zweimaligen Einreisen
eine der folgenden Unterlagen:
- Original oder Kopie der Einladung (in der vorgeschriebenen Form):
· eines belarusischen Reisebüros;
· einer belarusischen Kureinrichtung oder eines Sanatoriums;
· eines belarusischen agrar-touristischen Unternehmens;
- Bestätigung der Reservierung in einem Hotel oder Hostel (Original oder Kopie). Es ist zulässig, die Reservierung auch gemieteter Wohnungen zu bestätigen, die nach dem festgelegten Verfahren vermietet wurden (Original oder Kopie);
- eine Eintrittskarte für eine Sport- oder Kulturveranstaltung — für die Ausstellung eines Visums für einen Aufenthalt von bis zu zwei Tagen
Für das Visum zur zweimaligen Einreisen ist es erforderlich, die Notwendigkeit dafür im Antragsformular (Punkt 21) zu begründen, sowie die Kopien von entsprechenden Nachweisunterlagen vorzulegen (Visum eines Nachbarstaates, Tickets für die Ausreise ins Nachbarland und die anschließende Rückkehr aus diesem, entsprechendes touristisches Programm usw.).
Touristenvisum für einen längerfristigen Aufenthalt wird nicht ausgestellt.
Die Konsularbeamten sind berechtigt weitere zusätzliche Dokumente zu fordern, die für die Entscheidung zur Visaerteilung notwendig sind.