Die visafreien Einreisen über die Flughäfen
Gemäß dem Erlass des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 8 vom 9. Januar 2017 (in der Fassung vom 27. Juli 2018 und 17. Oktober 2021) wurde für die Bürger von 76 Staaten ein visumfreies Einreise in die Republik Belarus, die Ausreise aus dem Land über die Kontrollpunkte Nationaler Flughafen Minsk, Flughafen Brest, Flughafen Witebsk, Flughafen Gomel, Flughafen Grodno, Flughafen Mogiljow und den vorübergehenden Aufenthalt auf dem Territorium von Belarus für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen eingeführt.
Die Dauer des visumfreien Aufenthalts wird in ganzen Kalendertagen berechnet; der erste Tag entspricht dem Anreisedatum, der letzte Tag dem Abreisedatum.
Die Regelung zur visafreien Einreise gilt nicht für Personen, die nach Belarus mit den Flügen von Russland kommen sowie diejenigen, die von Flughäfen von Belarus weiter nach Russland fliegen möchten (diese sind Binnenflüge ohne Grenzkontrolle).
Die visumfreie Einreise gilt nicht auch für Inhaber von Diplomaten-, Dienst-, Sonder-Pässen.
Für die visumfreie Einreise die Ausländer sollen:
1) ein gültiger Reisepass besitzen, der mindestens 90 Tage ab dem Ausreisedatum aus Belarus gültig ist (ID-Karten werden nicht akzeptiert);
2) Geldmittel in Höhe von mindestens 2 Basiseinheiten verfügen, die in der Republik Belarus am Tag der Einreise in die Republik Belarus für jeden Tag des Aufenthalts festgestellt wurden (ab dem 1. Januar 2025 werden die 2 Basiseinheiten 84 Rubel betragen).
3) eine Krankenversicherung in Höhe von mindestens 10.000 EUR, die in Belarus für die gesamte Dauer des Aufenthalts gültig ist.
Ausländer, die in Belarus ankommen, sind verpflichtet, sich innerhalb von zehn Tagen bei der Meldebehörde am Ort des tatsächlichen vorübergehenden Aufenthalts oder auf der Website portal.gov.by zu registrieren. Bei der Unterbringung in Hotels, Herbergen, Sanatorien und anderen kollektiven Unterkünften werden ausländische Staatsbürger von den Verwaltungen dieser Einrichtungen beim Einchecken registriert.
Die Dauer des visumfreien Aufenthalts kann nicht über die festgelegten 30 Tage hinaus verlängert werden.
Liste der Staaten
1. Andorra.
2. Antigua und Barbuda.
3. Australien.
4. Bahrain.
5. Barbados.
6. Belgien.
7. Bosnien und Herzegowina.
8. Bulgarien.
9. Chile.
10. Dänemark.
11. Deutschland.
12. Dominica.
13. El Salvador.
14. Estland***.
15. Finnland.
16. Frankreich.
17. Gambia*.
18. Griechenland.
19. Großbritannien und Nordirland.
20. Haiti*.
21. Indien*.
22. Indonesien.
23. Iran*.
24. Irland.
25. Island.
26. Italien.
27. Japan.
28. Jordanien*.
29. Kanada.
30. Korea.
31. Kroatien.
32. Kuwait.
33. Lettland**.
34. Libanon*.
35. Liechtenstein.
36. Litauen.
37. Luxemburg.
38. Malaysia.
39. Malta.
40. Mazedonien.
41. Mexiko.
42. Mikronesien.
43. Monaco.
44. Namibia*.
45. Neuseeland.
46. Nicaragua.
47. Niederlande.
48. Norwegen.
49. Oman.
50. Pakistan*.
51. Panama.
52. Peru.
53. Polen.
54. Portugal.
55. Rumänien.
56. Samoa*.
57. San Marino.
58. Saudi-Arabien.
59. Schweden.
60. Schweiz.
61. Seychellen.
62. Singapur.
63. Slowakei.
64. Slowenien.
65. Spanien.
66. St.Vincent und die Grenadinen.
67. Südafrika.
68. Tschechien.
69. Ungarn.
70. Uruguay.
71. Vanuatu.
72. Vatikan.
73. Vietnam*.
74. Zypern.
75. Ägypten*.
76. Österreich.
* Ein gültiges Multivisum der EU-Staaten oder der Staaten des Schengen-Raumes im gültigen Reisepass mit einem Vermerk über Einreise auf deren Territorium sowie Flugtickets, in deren Datum des Abfluges vom Nationalen Flughafen Minsk innerhalb von 30 Tagen nach Einreise nach Belarus bestätigt ist, sind erforderlich.
** Darunter Personen, die Nichtbürger-Status in der Republik Lettland haben.
*** Darunter staatenlose Personen mit dem ständigen Wohnsitz in der Republik Estland.
Typische Fragen zum visafreien Einreisen über die Flughäfen
1. Kann man am Ende der Reise die Republik Belarus über jeden beliebigen Grenzübergang oder nur über den Flughafen verlassen?
Die Ein- und Ausreise erfolgt nur über den Nationalen Flughafen Minsk, Flughäfen in Homel, Brest, Witebsk, Hrodno, Mogilev.
2. Kann man auf dem Flughafen Minsk eine Krankenversicherung kaufen?
Auf dem Nationalen Flughafen Minsk ist es möglich rund um die Uhr Krankenversicherungspolicen zu kaufen, die für die Republik Belarus gelten.
3. Ist eine Hotelbuchung oder anderer Nachweis des Wohnorts für eine 30-tägige Einreise erforderlich oder kann bei den Freunden übernachten?
Im Rahmen des 30-tägigen visafreien Reiseverkehrs ist kein Nachweis des Wohnorts erforderlich, Ausländer dürfen den Wohnort selbst wählen.
4. Kann bei einem Krankenhausaufenthalt der Aufenthaltszeitraum bzw. der visafreie Aufenthalt verlängert werden?
Im Falle von Krankheit, Naturkatastrophen oder anderer nicht vorhersehbarer Umstände, die eine Ausreise aus der Republik Belarus innerhalb der vorgesehenen Frist unmöglich machen, muss der Ausländer oder sein Vertreter bei den Organen des Innenministeriums die Verlängerung des Aufenthalts beantragen. Bei der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung erteilt das Innenministerium ein Visum zur Ausreise aus der Republik Belarus. Die Ausreise kann in diesem Fall über jeden beliebigen Grenzübergang der Republik Belarus erfolgen.
5. Haben die Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung in der EU auch den Anspruch auf visafreie Einreise?
Nein, ein Visum eines EU Mitgliedstaates mit einem Vermerk über die Einreise ist erforderlich, um visumfrei einzureisen.
6. Kann man während des Aufenthaltes in Belarus ein 90-Tage / ein langfristiges Visum beantragen?
Nein, Visa können nur durch Botschaften oder Konsulate der Republik Belarus im Ausland erteilt werden.
7. Wie oft darf man im Rahmen des 30-tägigen visafreien Reiseverkehrs in Belarus einreisen?
Beliebig oft, jedoch die maximale Aufenthaltsdauer in Belarus beträgt 90 Tage im Kalenderjahr.