Einführung der visafreien Einreisen nach Belarus
Präsident der Republik Belarus Аlexander Lukashenko hat am 24. Juli 2018 den Erlass Nr.265 zur Änderung des Erlasses des Präsidenten der Republik Belarus № 8 vom 09.01.2017 unterschrieben. Der obengenannte Erlass № 265 verlängert die Dauer der visafreie Einreise nach Belarus von 5 bis 30 Tagen für Staatsbürger von mehreren Staaten, darunter Deutschland.
Der Erlass trat am 27. Juli 2018 in Kraft.
Wichtig!
Die Regelung zur visafreien Einreise gilt nicht:
-für die Personen, die nach Belarus mit den Flügen von Russland kommen sowie diejenigen, die von Flüghäfen von Belarus weiter nach Russland fliegen möchten (diese sind Binnenflüge ohne Grenzkontrolle);
-für Ausländer auf offiziellen Dienstreisen: diplomatische, dienstliche, spezielle und andere gleichgestellte Pässe werden nicht berücksichtigt.
Der Erlass gilt für Staatsbürger 76 Staaten, darunter aller Staaten der Europäischen Union, sowie Kanada, Australien, anderer in der Migrationssicht günstiger Staaten, strategischer Partner der Republik Belarus, der Staaten, die visafreie Einreisen für die Staatsbürger der Republik Belarus in einseitiger Weise eingeführt haben. Dabei gilt die Regelung zur visafreien Einreise auch für Nichtbürger der Republik Lettland sowie für staatenlose Personen der Republik Estland.
Der Erlass ist auf Aktivierung der geschäftlichen, touristischen und privaten Reisen der Ausländer mit gewöhnlichen Reisepässen gerichtet.
Die visafreie Einreise muss über den Grenzkontrollpunkt am Nationalen Flughafen Minsk erfolgen bzw. über die Flüghäfen in Homel, Brest, Witebsk, Hrodno, Mogilev, dabei ist Folgendes bereitzuhalten:
1) ein gültiger Reisepass bzw. Ersatzreisedokument, der mindestens drei Monate ab dem Tag der Ausreise aus Belarus gültig ist (ID-Karten werden nicht akzeptiert);
2) Zahlungsmittel: Auslands- oder Nationalwährung im Gegenwert von mindestens zwei Basiswerten für jeden Tag des Aufenthaltes in Belarus (zurzeit ungefähr 23 Euro, aber wir empfehlen genaue Summe immer vor der Einreise zu prüfen);
3) eine in Belarus gültige Police der Reisekrankenversicherung mit der Versicherungssumme von mind. 10000 Euro.
Für Staatsangehörigen von Gambia, Haiti, Honduras, Indien, Iordanien, Iran, Libanon, Namibia, Pakistan, Samoa, Südafrika, Vietnam, Ägypten ist zusätzlich ein gültiges Multivisum der EU-Staaten oder des Schengen-Raumes im Reisepass mit einem Vermerk über Einreise auf deren Territorium sowie Flugtickets erforderlich, die den Abflug vom Nationalen Flughafen Minsk innerhalb von 30 Tagen nach Einreise nach Belarus bestätigen.
Liste der Staaten
1. Andorra.
2. Antigua und Barbuda.
3. Australien.
4. Bahrain.
5. Barbados.
6. Belgien.
7. Bosnien und Herzegowina.
8. Bulgarien.
9. Chile.
10. Dänemark.
11. Deutschland.
12. Dominica.
13. El Salvador.
14. Estland****.
15. Finnland.
16. Frankreich.
17. Gambia*.
18. Griechenland.
19. Großbritannien und Nordirland.
20. Haiti*.
21. Indien*.
22. Indonesien.
23. Iran*.
24. Irland.
25. Island.
26. Italien.
27. Japan.
28. Jordanien*.
29. Kanada.
30. Korea.
31. Kroatien.
32. Kuwait.
33. Lettland***.
34. Libanon*.
35. Liechtenstein.
36. Litauen.
37. Luxemburg.
38. Malaysia.
39. Malta.
40. Mazedonien.
41. Mexiko.
42. Mikronesien.
43. Monaco.
44. Namibia*.
45. Neuseeland.
46. Nicaragua.
47. Niederlande.
48. Norwegen.
49. Oman.
50. Pakistan*.
51. Panama.
52. Peru.
53. Polen.
54. Portugal.
55. Rumänien.
56. Samoa*.
57. San Marino.
58. Saudi-Arabien.
59. Schweden.
60. Schweiz.
61. Seychellen.
62. Singapur.
63. Slowakei.
64. Slowenien.
65. Spanien.
66. St.Vincent und die Grenadinen.
67. Südafrika.
68. Tschechien.
69. Ungarn.
70. Uruguay.
71. Vanuatu.
72. Vatikan.
73. Vietnam*.
74. Zypern.
75. Ägypten*.
76. Österreich.
* Ein gültiges Multivisum der EU-Staaten oder der Staaten des Schengen-Raumes im gültigen Reisepass mit einem Vermerk über Einreise auf deren Territorium sowie Flugtickets, in deren Datum des Abfluges vom Nationalen Flughafen Minsk bestätigt ist, sind erforderlich.
*** Darunter Personen, die Nichtbürger-Status in der Republik Lettland haben.
**** Darunter staatenlose Personen mit dem ständigen Wohnsitz in der Republik Estland.