Konsulargebühren, Bezahlung
Achtung! Ab dem 1. Juli 2020 gilt folgende Konsulargebühr für die Erteilung der Einreisevisa der Republik Belarus für Staatsangehörige der EU-Staaten: 35 Euro.
Für die Ausstellunge der Visa für die Staatsangehörige von anderen Ländern gilt folgende Konsulargebühr: 60 Euro.
Für Ausstellung von Express Visa (innerhalb von 48 h) wird die doppelte Gebühr erhoben.
Die Bezahlung von Konsulargebühren erfolgt ausschließlich bargeldlos per EC-Karte (Geheimzahl erforderlich), per Scheck oder per Banküberweisung auf das Konto der Botschaft. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
Barzahlung ist nicht möglich.
Die Zahlung per Banküberweisung wird nur für Visa, die nicht dringend sind, akzeptiert.
Bei der Einreichung von Dokumenten zum Zwecke der Visaerteilung ist der Zahlungsbeleg für das Visum beizulegen.
Die Konsulargebühren für Visaerteilung sind grundsätzlich auf das Konto der konsularischen Vertretung zu überweisen, bei der das Visum beantragt wird. Die Zahlungen auf das Konto des Generalkonsulats in München werden für Zwecke der Visaerteilung bei der Konsularabteilung in Berlin nicht akzeptiert, und umgekehrt, weil es keine gegenseitige Verrechnung besteht.
Für die Ausstellung von Visa auf dem Nationalen Flughafen Minsk oder auf dem Flughafen Minsk 1 ist die Visagebühr für deutsche Staatsbürger, im Vergleich zu der in der Botschaft zu entrichtenden Visagebühr dreimal so hoch.
Kinder bis 12 Jahre (mit deutscher Staatsbürgerschaft oder mit Staatsbürgerschaft der anderen EU-Staaten) sind von der Konsulargebühr befreit. Bitte beachten Sie die Ausnahmen.
Bankverbindungen der konsularischen Vertretungen:
Achtung! Ab dem 1. Juli 2020 gilt folgende Konsulargebühr für die Erteilung der Einreisevisa der Republik Belarus für Staatsangehörige der EU-Staaten: 35 Euro. Für die Ausstellunge der Visa für die Staatsangehörige von anderen Ländern gilt folgende Konsulargebühr: 60 Euro. Bei der Generalkonsulat in München wird nur Bargeld akzeptiert. Die Zahlungen für Visaerteilung auf das Konto der Botschaft in Berlin werden für Zwecke der Visaerteilung bei dem Generalkonsulat in München nicht akzeptiert. Für die Ausstellung von Visa auf dem Nationalen Flughafen Minsk oder auf dem Flughafen Minsk 1 ist die Visagebühr für deutsche Staatsbürger, im Vergleich zu der in der Botschaft zu entrichtenden Visagebühr dreimal so hoch.
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