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Kommentar des Departements für Luftfahrt bei dem Ministerium für Verkehr und Kommunikation der Republik Belarus im Zusammenhang mit den Informationen über die angebliche Beteiligung der belarussischen Fluggesellschaft „Belavia“ an der illegalen Überführung von Migranten in die EU-Staaten

21.10.2021 г.

Im Zusammenhang mit der Vorbereitung des fünften EU-Sanktionspakets, sowie mit der Erklärung des EU-Außenbeauftragten Josep Borrell auf der Sitzung des EU-Rates über die angebliche Beteiligung der belarussischen Fluggesellschaft „Belavia“ an der illegalen Überführung von Migranten in die EU-Staaten möchten wir auf die absolute Grundlosigkeit dieser Behauptungen hinweisen.

Wie Josep Borrell versichert, ist er im Kontakt mit den staatlichen Behörden im Irak, und die Passagiere, die in der Republik Belarus ankommen, „nicht Touristen sind, die Minsk besuchen wollen, sondern die Menschen, die davon überzeugt wurden, dass sie in die EU über Litauen, Lettland und Polen gelangen können“.

In diesem Zusammenhang ist es zu betonen, dass die Fluggesellschaft „Belavia“ niemals Flüge in den Irak durchgeführt hat, und die Flüge der Fluggesellschaft „Iraqi Airways“ nach Belarus im Januar 2017 begonnen worden sind. Die irakischen Bürger haben Belarus in den organisierten Reisegruppen mit den Touristenvisen und Flugkarten für Hin- und Rückflug besucht. Im Falle von den im Rahmen der Migrationskontrolle festgestellten Verstößen werden die Passagiere von „Iraqi Airways“ auf das Territorium der Republik Belarus nicht zugelassen. Zu diesem Zweck wurde die Parkzeit des Flugzeuges von „Iraqi Airways“ am Flughafen Minsk von wie üblich einer Stunde auf vier Stunden verlängert.

Im Zusammenhang mit den Behauptungen von Josep Borrell über die angeblich von Belarus organisierten Migrationsströme entsteht die Frage – warum nach der Annullierung der regulären Flüge von „Iraqi Airways“ nach Belarus Dutzende von Evakuierungsflügen nach Irak organisiert werden mussten? Dabei sind die „Iraqi Airways“-Flugzeuge leer aus dem Irak nach Minsk und vollbesetzt mit den Passagieren zurück geflogen.
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass sich die belarussische Fluggesellschaft „Belavia“ nie an der illegalen Migrantenbeförderung beteiligt hat. Im Jahr 2021 hat „Belavia“ keine neuen Flugverbindungen eröffnet, die für die Förderung von Migrationsströmen missbraucht werden könnten. Obwohl zahlreiche Anfragen seitens Luftfahrtbehörden aus dem Irak, Iran, Syrien und Afghanistan wegen Eröffnung der Linien- sowie Charterflüge bei dem Departement für Luftfahrt und bei „Belavia“ eingetroffen worden waren, hat die belarussische Seite diese komplett abgelehnt.

Die Fluggesellschaft „Belavia“ führt seit über 25 Jahren Flüge in die EU-Länder durch, „Belavia“ ist Mitglied der IATA und genießt Anerkennung und wohlverdientes Ansehen bei den Luftfahrtbehörden der EU-Länder, bei den Partnern und den Fluggästen. Die Fluggesellschaft betreibt bis jetzt ein Netzwerk von Niederlassungen in den EU-Ländern, obwohl es ernsthafte Probleme mit deren Finanzierung gibt. „Belavia“ hat zudem viele Danksagungen von ausländischen Staaten erhalten für die Hilfe, die ihren Bürgern bei der Heimkehr inmitten des Lockdowns 2020 geleistet wurde. Die Fluggesellschaft hat dennoch keine einzelne Anfrage seitens der EU-Vertreter bekommen mit der Aufforderung, die entsprechenden Informationen vorzulegen oder ihre Flüge in die bestimmten Länder bzw. die Beförderung von Bürgern bestimmter Staaten einzustellen.

Was die Frage über die vorgeschlagene Einführung eines Verbots des Leasings der Flugzeuge für „Belavia“ seitens der europäischen Unternehmen betrifft, möchten wir betonen, dass alle Flugzeugleasingverträge mit den EU-Unternehmen, einschließlich aus Irland, lange vor der Entstehung der Migrationskrise unterzeichnet worden sind. Die „Belavia“-Flotte wurde noch in der Zeit bis zum Jahr 2020, einschließlich der Lieferungsbestellungen für die neuen Flugzeuge im Jahr 2021, komplett zusammengestellt um das geplante Flugprogramm im regulären und Charterverkehr gemäß der berechneten Nachfrage durchführen zu können. Es wurden von „Belavia“ keine Maßnahmen für die Anmietung der zusätzlichen Flugzeuge für die Beförderung von illegalen Migranten unternommen.

Um die Migrationsfrage zu lösen, kann die EU die Entscheidung über die Liste der einzelnen Staaten treffen, deren Bürgern untersagt wird, mit den entsprechenden Fluggesellschaften in die Republik Belarus zu reisen. Das Departement für Luftfahrt verpflichtet sich, diese Liste zu veröffentlichen und den o.g. EU-Beschluss umzusetzen.


Departement für Luftfahrt
bei dem Ministerium für Verkehr und Kommunikation der Republik Belarus

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