Beglaubigung der Unterschrift auf der Erklärung über das Fehlen von Hindernissen für eine Eheschließung
Seit dem 1. Januar 2025 stellen die Standesämter der Republik Belarus, die Botschaft der Republik Belarus in Berlin und das Generalkonsulat der Republik Belarus in München sowie andere Auslandsvertretungen der Republik Belarus keine Negativbescheinigungen über standesamtliche Einträge, insbesondere von Ledigkeitsbescheinigungen, aus.
Statt der Ausstellung einer Bescheinigung sieht die belarussische Gesetzgebung die notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Bürgers unter seiner Erklärung über das Fehlen von Hindernissen für eine Eheschließung vor.
Die Erklärung wird direkt im Botschaft oder Generalkonsulat gestellt und durch die Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift des Bürgers auf dem Dokument beglaubigt.
Zu diesem Zweck müssen die folgenden Dokumente persönlich vorgelegt werden:
1. Ein gültiger Pass des Bürgers der Republik Belarus oder ein Personalausweis und ein biometrischer Reisepass des Bürgers der Republik Belarus.
2. Wenn der Antragsteller/die Antragstellerin vorher bereits verheiratet war — Heiratsurkunden, Scheidungsurkunden, Gerichtsbeschlüsse über die Auflösung der Ehe.
3. Falls der Ehemann/die Ehefrau verstorben ist — Sterbeurkunde.
Die in Deutschland ausgestellten Dokumente müssen mit einer Apostille beglaubigt und ins Belarussische oder Russische Sprache übersetzt werden.
Die Konsulargebühr für die Unterschriftsbeglaubigung beträgt 35 Euro.