WICHTIG!!! Das Verfahren zum Versenden von Dokumenten per Post
Bei der Entscheidung, Dokumente zur Beantragung eines Visums der Republik Belarus an die Postanschrift der Botschaft in Berlin oder des Generalkonsulats in München zu senden, erklärt sich der Antragsteller (die Antragstellerin) automatisch mit Folgendem einverstanden:
-
Der Versand erfolgt unter Berücksichtigung aller möglichen Risiken, die mit der Arbeit der Postdienste in Deutschland verbunden sind.
-
Die Konsularabteilung haftet nicht für die Einhaltung der Zusendungstermine und für Aushändigung der Post. Sollen Sie diesbezüglich Fragen haben, wenden Sie sich, bitte, an die zuständigen Postämter. Die Aufgaben des konsularischen Dienstes umfassen nicht die Fragen nach den Gründen für den möglichen Verlust von per Post versendeten Dokumenten.
-
Die Bearbeitung von per Post eingereichten Visumanträgen fängt erst dann an, wenn sie komplett sind und den festgelegten Anforderungen entsprechen. Die Dauer der postalischen Zustellung wird der Bearbeitungszeit der Unterlagen nicht zugerechnet. Die Visumunterlagen sind frühzeitig vor der Einreise einzureichen.
-
Falls die Unterlagen per Post an die Botschaft in Berlin gesendet werden, soll der Antragsteller an das Konto der Botschaft in Berlin 6,00 Euro überweisen (ein Paket zum Senden von Dokumenten ist im Zahlungspreis enthalten).
-
Die Bezahlung für Postkosten kann mit der Bezahlung des Visums kombiniert werden. Bei einem Antrag auf ein Visum ist es beispielsweise notwendig, in der Bezeichnung der Zahlung anzugeben: «35 Euro – für das Visum, 6,00 Euro – für Postkosten». Die Rücksendung erfolgt mit DHL-Paket (mit Sendungsverfolgung).
-
Für den Fall, dass die von der Botschaft kommende Postkorrespondenz nicht an den Empfänger zugestellt werden kann (aufgrund der Abwesenheit des Empfängers am Wohnort oder aufgrund der Tatsache, dass der Empfänger den Artikel nicht gemäß der Postbenachrichtigung von der Post abholt), zahlt der Empfänger zusätzlich 4 Euro für die Rücksendung von Dokumenten an Botschaft und 6,00 Euro für die erneute Absendung von Dokumenten.
-
Zu dem Visumantrag soll auch ein separates Blatt Papier mit den postalischen und elektronischen (E-Mail) Adressen des Antragstellers in Druckbuchstaben beigefügt werden.