Arbeit
Ein kurzfristiges Arbeitsvisum (nicht länger als 90 Tage) wird auf der Grundlage eines der folgenden Dokumente ausgestellt:
- Kopie der Sondererlaubnis für einen Ausländer zur Ausübung einer Arbeitstätigkeit in der Republik Belarus, die von einem belarussischen Notar beglaubigt wurde;
- einer bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat eingegangenen Information über die Erteilung einer Sondergenehmigung für einen Ausländer zur Ausübung einer Arbeitstätigkeit in der Republik Belarus;
- eine Genehmigung zur Eröffnung einer Repräsentanz oder eine notariell beglaubigte Kopie davon und ein Schreiben der ausländischen Organisation, in dem der Ausländer zum Leiter der Repräsentanz ernannt wird — für die Erteilung eines Einreisevisums an den Leiter der Repräsentanz der ausländischen Organisation.
Ein langfristiges Arbeitsvisum wird ausgestellt auf der Grundlage von:
- eines Visumantrags, der von einer juristischen Person der Republik Belarus oder einer Repräsentanz einer ausländischen Organisation in der Republik Belarus ausgestellt wurde, und einer notariell beglaubigten Kopie einer Sondergenehmigung für einen Ausländer zur Ausübung einer Arbeitstätigkeit in der Republik Belarus;
- ein Visumantrag, der von einer juristischen Person der Republik Belarus oder einer Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens in der Republik Belarus ausgestellt wurde, und eine bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat eingegangene Information über die Erteilung einer Sondererlaubnis für einen Ausländer zur Ausübung einer Arbeitstätigkeit in der Republik Belarus.
Sondergenehmigungen für das Recht auf Ausübung einer Arbeitstätigkeit in der Republik Belarus werden von der zuständigen Abteilung für Staatsbürgerschaft und Migration der Hauptabteilung für innere Angelegenheiten des Exekutivkomitees der Stadt Minsk oder der Abteilung für innere Angelegenheiten des regionalen Exekutivkomitees erteilt.