Geschäftsreise
Ein Geschäftsvisum für bis zu 30 Tage für Staatsangehörige Deutschlands und anderer Länder der Europäischen Union kann durch Entscheidung des Konsularbeamten ohne Vorlage von Dokumenten zur Unterstützung des Visumantrags (Einladung) ausgestellt werden.
Ein Kurzzeitvisum für eine Geschäftsreise von 31 bis zu 90 Tage wird auf der Grundlage eines der folgenden Dokumente ausgestellt:
— das Original oder die Kopie der Einladung in der vorgeschriebenen Form, ausgestellt von einer belarussischen juristischen Person;
— das Original der Einladung in der vorgeschriebenen Form, ausgestellt von der Repräsentanz eines deutschen Unternehmens (Organisation) in der Republik Belarus — für die Erteilung von Visa an Gründer, Leiter und Mitarbeiter einen deutschen Unternehmen (Organisation), der eine Repräsentanz eröffnet hat, oder an Leiter und Mitarbeiter einer Repräsentanz eines deutschen Unternehmens (Organisation) in einem Drittstaat sowie an Ausländer, die für einen Zeitraum von höchstens zwei Monaten zur Arbeit in einer belarussischen Repräsentanz entsandt werden;
— das Original der Einladung in der vorgeschriebenen Form, ausgestellt von einer juristischen Person oder einem Einzelunternehmer der Republik Belarus, der beabsichtigt, einen Arbeitsmigranten einzustellen — für die Erteilung von Visa an Arbeitsmigranten, wenn für die Ausübung von Arbeitstätigkeiten in der Republik Belarus keine Sondergenehmigung für das Recht auf die Ausübung von Arbeitstätigkeiten in der Republik Belarus erforderlich ist.
Ein Langzeitvisum für eine Geschäftsreise (für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen) wird auf der Grundlage eines der folgenden Dokumente ausgestellt:
— Original oder Kopie der Einladung in der vorgeschriebenen Form, der von einer belarussischen juristischen Person erstellt wurde;
— Originaldokumente einer belarussischen juristischen Person (einschließlich Gründungsdokumente), die bestätigen, dass der Ausländer ein Gründer einer juristischen Person in der Republik Belarus ist;
— Original der Einladung in der vorgeschriebenen Form, ausgestellt von der Repräsentanz eines deutschen Unternehmens (Organisation) in der Republik Belarus — für die Erteilung von Visa an die Gründer, Leiter oder Mitarbeiter des deutschen Unternehmens (Organisation), das die Repräsentanz eröffnet hat, oder an die Leiter und Mitarbeiter der Repräsentanz eines deutschen Unternehmens (Organisation) in der Republik Belarus oder in einem Drittstaat.
Der Visumantrag wird von dem einladenden belarussischen Unternehmen (Organisation) auf einem vom Leiter der Organisation unterzeichneten Briefbogen erstellt.
Der Konsularbeamte hat das Recht, zusätzliche Dokumente anzufordern (z.B. eine Vereinbarung über die langfristige Zusammenarbeit zwischen belarussischen und deutschen Unternehmen bei der Beantragung eines Langzeitvisums).
Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie das Visumantragsformular korrekt ausfüllen müssen.
In Nummer 18 des Antragsformulars wird die Gültigkeitsdauer des Visums angegeben. Wird das Visum für bis zu 30 Tage ohne Einladung beantragt, sind die Daten des geplanten Aufenthalts in der Republik Belarus anzugeben, jedoch nicht mehr als 30 Tage (z. B. vom 1. bis 20. August oder vom 1. bis 30. August). Wird ein Visum für die mehrmalige Einreise beantragt, sind der Beginn und das Ende der Gültigkeitsdauer des Visums anzugeben (z. B. vom 1. Mai 2025 bis zum 30. April 2026). Der Konsularbeamte hat das Recht, die beantragte Gültigkeitsdauer des Visums zu verkürzen, um sie an die vorgetragenen Gründe für die Visumerteilung anzupassen, nicht aber, sie zu ändern oder zu verlängern.
Unter Punkt 19 des Antragsformulars soll der Name des Unternehmens angegeben werden, die Sie in der Republik Belarus zu besuchen beabsichtigen, auch wenn das Visum ohne Einladung ausgestellt wird; unter Punkt 20 ist die Anschrift des Unternehmens und unter Punkt 21 die Anschrift Ihres Wohnsitzes in der Republik Belarus anzugeben.