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Journalistische Tätigkeit

Der Antragsteller soll zunächst vom Außenministerium der Republik Belarus eine Akkreditierung für journalistische Tätigkeiten erhalten. Das Visum wird erteilt, wenn der Botschaft oder dem Generalkonsulat Informationen über die Akkreditierung vorliegen.

Das Visum kann ein Kurzzeitvisum (ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise für bis zu 3 Monate) oder ein Langzeitvisum für mehrere Einreisen sein, je nach Gültigkeit der journalistischen Akkreditierung.

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