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Privatreisen

Ein Visum für bis zu 30 Tage für Staatsangehörige Deutschlands und anderer Länder der Europäischen Union kann durch Entscheidung des Konsularbeamten ohne Vorlage von Dokumenten zur Unterstützung des Visumantrags (Einladung, Geburtsurkunde usw.) ausgestellt werden, wenn der ausländische Staatsangehörige einen belarussischen Staatsangehörigen besuchen möchte.

Deutsche Bürger die belarussische Nationalität haben oder auf dem Gebiet der Republik Belarus geboren sind, Eigentümer von Wohnungen oder Wohnhäuser in der Republik Belarus und ihre Familienangehörigen sowie ausländische Staatsbürger, deren enge Verwandte oder Ehepartner Bürger der Republik Belarus sind, haben das Recht, Kurzzeitvisa für einen Zeitraum von 31 bis 90 Tagen und langfristige Mehrfachvisa (Jahres-, Zweijahresvisa usw.) zu beantragen, wenn sie die folgenden Dokumente zur Unterstützung des Visums vorlegen:

wenn Sie auf dem Gebiet der Republik Belarus geboren sind: Original der vom belarussischen Standesamt ausgestellten Geburtsurkunde. Wenn der Nachname oder der Name in der Geburtsurkunde und im Reisepass unterschiedlich sind, sollen zusätzliche Dokumente vorgelegt werden, die die Änderung des Nachnamens (Vornamens) bestätigen, zum Beispiel eine Heiratsurkunde oder eine Bescheinigung über die Änderung des Nachnamens (Vornamens);

wenn Sie belarussischer Nationalität haben: Original der Geburtsurkunde, aus der hervorgeht, dass Ihr Vater oder Ihre Mutter belarussischer Nationalität haben. Wenn der Nachname oder der Vorname in der Geburtsurkunde und im Reisepass unterschiedlich sind, sollen Sie zusätzliche Dokumente vorlegen, die die Änderung des Nachnamens (Vornamens) bestätigen, zum Beispiel eine Heiratsurkunde oder eine Bescheinigung über die Änderung des Nachnamens (Vornamens);

Wenn Ihr naher Verwandter (Vater, Mutter, erwachsenes Kind, Geschwister), Ehepartner ein Bürger der Republik Belarus ist, sollen folgende Dokumente vorgelegt werden:
1. ein Antrag des nahen Verwandten, Ehegatten, der nach dem folgenden Formular ausgefüllt ist;
2. eine Kopie des Reisepasses des nahen Verwandten oder des Ehepartners;
3. Dokumente, die die enge Verwandtschaft oder die Ehe mit einem Bürger der Republik Belarus bestätigen, z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Bescheinigung über die Änderung des Nachnamens (des Vornamens) und andere (die Dokumente können in Kopien vorgelegt werden);

wenn Sie Wohneigentum in Belarus besitzen: eine Bescheinigung über die Registrierung von Immobilien (Wohnung, Haus), in der Sie als Eigentümer eingetragen sind (kann in Kopie vorgelegt werden);

wenn Ihr Familienmitglied auf dem Territorium der Republik Belarus die Immobilie besitzt: eine Bescheinigung über die Registrierung einer Wohnung, eines Hauses (kann in Kopie vorgelegt werden) und Dokumente, die die Verwandtschaft mit dem Eigentümer der Immobilie bestätigen. Zu den Familienmitgliedern zählen Ehemann, Ehefrau und Kinder unter 18 Jahren.

Die Gründe für die Erteilung eines Kurzzeit- oder Langzeitvisums sind ebenfalls:

eine Einladung, die in Belarus von der Behörde für Staatsbürgerschaft und Migration auf Antrag eines belarussischen Staatsbürgers oder eines ausländischen Staatsbürgers mit Wohnsitz in Belarus ausgestellt wurde. Die Einladung kann in Kopie vorgelegt werden. Die Einladung ist 90 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig;

eine Einladung, die von einer belarussischen juristischen Person oder einer Vertretung einer ausländischen Organisation in Belarus ausgestellt wurde — für die Erteilung eines Visums für ein Familienmitglied eines Ausländers, der zu einer Geschäftsreise, zur Teilnahme an Sport-, Kultur-, Wissenschafts-, Bildungsveranstaltungen und Praktika oder zu Arbeitszwecken nach Belarus reist. Der Antrag kann in Kopie eingereicht werden;

auf Beschluss des Konsularbeamten — ein Antrag eines Bürgers der Republik Belarus, deren Unterschrift in der Botschaft oder im Generalkonsulat beglaubigt wird. Der Antrag ist für 90 Tage ab dem Datum der Unterschriftsbeglaubigung gültig.

Die Gründe für die Erteilung eines Kurzzeitvisums mit einer Gültigkeit von 31 bis 90 Tagen sind:

  • ein Dokument über den Tod oder die schwere Erkrankung einer Person in der Republik Belarus — für die Ausstellung eines Kurzzeitvisums für einen Ausländer und seine nahen Verwandten, dessen naher Verwandter oder Ehepartner in der Republik Belarus schwer erkrankt oder gestorben ist. Das Dokument kann in Kopie vorgelegt werden;
  • die Einladung einer Gesundheitsorganisation der Republik Belarus oder ein Vertrag über die Erbringung von medizinischen Dienstleistungen, der mit einer Gesundheitsorganisation der Republik Belarus gemäß dem durch die belarussische Gesetzgebung festgelegten Verfahren abgeschlossen wurde, für die Erteilung eines Einreisevisums für einen Ausländer, der zur medizinischen Behandlung in die Republik Belarus reist. Der Antrag kann in Kopie eingereicht werden;
  • die Einladung für die Begleitperson eines Ausländers, der sich zur medizinischen Behandlung in die Republik Belarus begibt, ausgestellt von einer Gesundheitseinrichtung der Republik Belarus. Der Antrag kann in Kopie eingereicht werden;
  • ein von einer Bildungseinrichtung ausgestellter Einladung — für die Ausstellung eines Einreisevisums für Eltern, die einen Ausländer begleiten, der zur Aufnahmeprüfung und/oder zur Einschreibung in eine Bildungseinrichtung in Belarus einreist. Der Antrag kann in Kopie eingereicht werden;
  • eine Bescheinigung über den Ort der Beerdigung von Verwandten in der vom Ministerium für Wohnungswesen und kommunale Dienste festgelegten Form oder eine Information der belarussischen Gesellschaft des Roten Kreuzes über die Erhaltung der Grabstätte — für die Erteilung eines Einreisevisums für einen Ausländer, dessen naher Verwandter oder Ehepartner in Belarus begraben ist, sowie für die nahen Verwandten, den Ehepartner eines solchen Ausländers. Die Bescheinigung kann in Kopie vorgelegt werden;
  • Gerichtsvorladung.

Ein langfristiges Visum für die mehrfache Einreise wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt. Wurde in den vorangegangenen drei Jahren mindestens ein Langzeitvisum verwendet, kann ein Langzeitvisum für zwei Jahre ausgestellt werden. Wenn in den vorangegangenen fünf Jahren mindestens ein Langzeitvisum mit einer Gültigkeit von mindestens zwei Jahren verwendet wurde, kann ein Langzeitvisum mit einer Gültigkeit von drei bis fünf Jahren ausgestellt werden.

Ein Kurzzeitvisum (von 1 bis 90 Tagen) für die doppelte Einreise oder die mehrfache Einreise wird ausgestellt, wenn Dokumente vorliegen, die die Notwendigkeit von zwei oder mehr Reisen in die Republik Belarus während der beantragten Gültigkeitsdauer des Visums bestätigen (z.B. Flugtickets, Visum eines Drittlandes, in das die Reise und die Rückkehr nach Belarus geplant ist).
Das Visum der Republik Belarus berechtigt zur Einreise und zum Aufenthalt auf dem Gebiet der Russischen Föderation während der Gültigkeitsdauer des Visums.

Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie das Visumantragsformular korrekt ausfüllen müssen.

In Nummer 18 des Antragsformulars wird die Gültigkeitsdauer des Visums angegeben. Wird das Visum für bis zu 30 Tage ohne Einladung beantragt, sind die Daten des geplanten Aufenthalts in der Republik Belarus anzugeben, jedoch nicht mehr als 30 Tage (z. B. vom 1. bis 20. August oder vom 1. bis 30. August). Wird ein Visum für die mehrmalige Einreise beantragt, sind der Beginn und das Ende der Gültigkeitsdauer des Visums anzugeben (z. B. vom 1. Mai 2025 bis zum 30. April 2026). Der Konsularbeamte hat das Recht, die beantragte Gültigkeitsdauer des Visums zu verkürzen, um sie an die vorgetragenen Gründe für die Visumerteilung anzupassen, nicht aber, sie zu ändern oder zu verlängern.

Unter Punkt 19 des Antragsformulars sind Name, Vorname und Vatersname der Person anzugeben, die Sie in der Republik Belarus zu besuchen beabsichtigen, auch wenn das Visum ohne Einladung ausgestellt wird; unter Punkt 20 ist die Anschrift des Wohnsitzes dieser Person und unter Punkt 21 die Anschrift Ihres Wohnsitzes in der Republik Belarus anzugeben. Wenn die Adressen in den Nummern 20 und 21 identisch sind, werden sie trotzdem in jeder Nummer angegeben.

Wird das Visum auf der Grundlage eines Antrags eines nahen Verwandten eröffnet, sind in Punkt 19 des Formulars Name, Vorname und Vatersname dieses Verwandten und in Punkt 20 die Adresse seines Wohnsitzes anzugeben.

Wird das Visum auf der Grundlage des Eigentums an Immobilien erteilt, soll der Antragsteller in Punkt 19 „Wohneigentum in Belarus“ oder „Wohneigentum in Belarus durch einen Ehepartner (Vater, Mutter)“ und in Punkt 20 — die Adresse des Wohneigentums angeben.

Wenn das Visum aufgrund der Tatsache erteilt wird, dass Sie in Belarus geboren sind oder die belarussische Nationalität besitzen, geben Sie in Punkt 19 des Fragebogens „gebürtig aus Belarus“ oder „belarussische Nationalität“ an. Unter Punkt 22 sind Name, Vorname und Vatersname der Person anzugeben, die Sie besuchen möchten, und unter Punkt 20 die Wohnanschrift dieser Person.

 

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