:

Aufrechterhaltung der religiösen Beziehungen

Das Visum wird auf der Grundlage des Originals oder der Kopie des von der religiösen Vereinigung gestellten und mit dem Beauftragten für religiöse und ethnische Angelegenheiten genehmigten Visumantrags erteilt. Die Genehmigung erfolgt in Form eines Schreibens des Beauftragten für religiöse und ethnische Angelegenheiten oder eines Genehmigungsstempels auf dem Antrag der religiösen Vereinigung, der mit dem Siegel des Beauftragten für religiöse und ethnische Angelegenheiten versehen ist.

Das Visum kann als Kurzzeitvisum (ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise für bis zu drei Monate) oder als Langzeitvisum mit mehrfacher Einreise erteilt werden, je nach der im Antrag angegebenen und vereinbarten Dauer und Anzahl der Einreisen.

Belarusian Diplomatic Missions

All Missions Belarus' Foreign Ministry
Go to