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Teilnahme an Sport-, Kultur-, Wissenschaftsveranstaltungen

Dokumente zur Erlangung eines kurzfristigen bzw. langfristigen Visums, die der konsularischen Vertretung vorzulegen sind eine der folgenden Unterlagen:  

- Einladung im Original oder in Kopie (nach dem folgenden festgelegten Muster) von einer belarusischen juristischen Person;

- Ersuchen (note verbale) einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung eines ausländischen Staates oder einer in der Republik Belarus akkreditierten internationalen Organisation – für die Erteilung eines Visums für die Teilnehmer der Veranstaltungen, die von einer solchen diplomatischen/konsularischen Vertretung oder internationalen Organisation durchgeführt werden.

Wichtig!
Bei Reisen bis zu 30 Tagen ist die Vorlage der oben genannten Unterlagen für die Staatsbürger der EU nicht obligatorisch (kann dennoch in einigen Fällen vom Konsul angefordert werden). Im Visumantrag sind jedoch unbedingt der Name, Anschrift und Telefonnummer der einladenden Person (Stelle) anzugeben sowie Adresse des Aufenthaltes in Belarus.

 

Belarusian Diplomatic Missions

All Missions Belarus' Foreign Ministry
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