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Das Studienvisum

Ein Studienvisum wird auf der Grundlage der Einladung zum Studium ausgestellt, die auf einem speziellen Formular von einer Bildungseinrichtung der Republik Belarus erstellt und von der zuständigen territorialen Migrationsbehörde der Republik Belarus beglaubigt wurde, oder auf der Grundlage einer Mitteilung der Migrationsbehörde der Republik Belarus über die Genehmigung der Einladung zum Studium.

Das Visum kann für eine oder zwei Einreisen sein und wird für einen Zeitraum von bis zu 3 Monaten ausgestellt, je nach den in der Einladung angegebenen Informationen.  

Später erhält der Ausländer bei Bedarf eine befristete Aufenthaltserlaubnis in der Republik Belarus zum Zwecke der Ausbildung für einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten bei seiner Ankunft in der Republik Belarus durch die territoriale Migrationsbehörde der Republik Belarus (Abteilung für Staatsbürgerschaft und Migration).

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