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Transitvisum

Ein Transitvisum wird ausgestellt, wenn ein ausländischer Staatsbürger durch das Hoheitsgebiet der Republik Belarus in ein anderes Land reist (zum Beispiel mit dem Bus nach Minsk und dann mit dem Flugzeug nach Kasachstan).

Grundlage für die Erteilung eines Visums ist ein Visum des Landes, in das der Ausländer auf der Durchreise durch das Hoheitsgebiet der Republik Belarus reist. Wenn kein Visum für das Zielland erforderlich ist, werden andere Belege vorgelegt: Fahrkarten für die Reise mit der Bahn, dem Flugzeug oder auf der Straße oder eine Bestätigung über deren Buchung.

Bei der Einreichung der Unterlagen für ein Transitvisum sind Fotokopien der oben genannten Gründe für die Visumerteilung vorzulegen.

Das Transitvisum kann zur einmaligen Einreise (für eine einfache Reise durch das Hoheitsgebiet der Republik Belarus), zur zweimaligen Einreise (für eine Hin- und Rückreise) oder zur mehrfachen Einreise erteilt werden. Die Gültigkeitsdauer eines Transitvisums beträgt höchstens ein Jahr, und ein Ausländer hat das Recht, sich bei jeder Transitreise zwei Tage lang im Hoheitsgebiet der Republik Belarus aufzuhalten. Der Tag der Einreise in die Republik Belarus gilt als erster Aufenthaltstag, der Tag der Ausreise als zweiter.

Ein Transitvisum für die mehrfache Einreise (mit Gültigkeitsdauer bis zu einem Jahr) wird auf der Grundlage eines Langzeitvisums oder einer Aufenthaltsgenehmigung des Ziellandes ausgestellt.

Wenn während der Reise ein privater Besuch oder ein touristischer Aufenthalt in der Republik Belarus geplant ist (auch wenn die Aufenthaltsdauer zwei Kalendertage nicht überschreitet), soll anstelle eines Transitvisums ein Visum für private Reisen oder ein Touristenvisum beantragt werden.

 

 

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