Nachweis der vorhandenen Zahlungsmittel
Laut Gesetzgebung der Republik Belarus dürfen Grenzbeamte bei Einreise von Ausländern in die Republik Belarus und Konsularbeamte bei der Bearbeitung des Visumantrags einen Nachweis der vorhandenen Zahlungsmittel anfordern.
Jeder Einreisender / jede Einreisende soll Geldmittel in Höhe von mindestens 50 Basiseinheiten verfügen, die am Tag der Einreise in die Republik Belarus für jeden Monat des Aufenthalts in der Republik Belarus festgelegt werden.
Bei der Einreise für einen Zeitraum von weniger als einem Monat sollen Ausländer über Geldmittel in Höhe von mindestens 2 Basiseinheiten verfügen, die in der Republik Belarus am Tag der Einreise in die Republik Belarus für jeden Tag des Aufenthalts festgestellt wurden.
Ab dem 1. Januar 2025 beträgt die Basiseinheit 42 Rubel.
Die Verfügbarkeit der Mittel kann durch Vorlage folgender Dokumente bestätigt werden:
- die Währung der Republik Belarus oder eine von der Nationalbank der Republik Belarus konvertierbare ausländische Währung;
- eines Dokuments, auf dessen Grundlage der Empfang von Zahlungsmitteln möglich ist (Bankkarte, Bankschecks, Wertpapiere und andere);
- ein Dokument, das die Reservierung und Bezahlung der Unterkunft und Verpflegung in der Republik Belarus bestätigt;
- ein Garantieschreiben der einladenden Person über die Deckung sämtlicher mit Aufenthalt und Ausreise des Ausländers verbundenen Kosten;
- ein Fahrzeug oder Tickets für die Rückkehr des Ausländers in sein Heimatland oder dessen Weiterreise in ein drittes Land.
Eine für Zahlungen im Ausland bestimmte Bankkarte kann nur dann als Nachweis der genügenden Zahlungsmittel akzeptiert werden, wenn die einreisende Person einen nicht früher als 10 Tage vorher ausgestellten Kontoauszug vorweisen kann.