Arbeitsvisa
Dokumente zur Erlangung eines Visums, die der konsularischen Vertretung vorzulegen sind
Für Visum mit einer Laufzeit bis zu 90 Tagen unabhängig von der Anzahl der Einreisen:
eine der folgenden Unterlagen:
- notariell beglaubigte Kopie einer Arbeitserlaubnis für die Republik Belarus, ausgestellt von der Migrationsbehörde der Hauptverwaltung für innere Angelegenheiten der Minsker Stadtverwaltung oder der Hauptverwaltung für innere Angelegenheiten einer Gebietsverwaltung
- oder Benachrichtigung der Botschaft / des Generalkonsulats durch Migrationsbehörde über Erteilung einer Arbeitserlaubnis für die Republik Belarus.
Arbeitsvisum D (für einen längerfristigen Aufenthalt)
- Einladung im Original (nach dem folgenden festgelegten Muster) von einem belarusischen Unternehmen (einer belarusischen juristischen Person) oder von der Vertretung eines ausländischen Unternehmens in der Republik Belarus;
und eine der folgenden Unterlagen:
- notariell beglaubigte Kopie einer Arbeitserlaubnis für die Republik Belarus, ausgestellt von der Migrationsbehörde der Hauptverwaltung für innere Angelegenheiten der Minsker Stadtverwaltung oder der Hauptverwaltung für innere Angelegenheiten einer Gebietsverwaltung
- oder Benachrichtigung der Botschaft / des Generalkonsulats durch Migrationsbehörde über Erteilung einer Arbeitserlaubnis für die Republik Belarus.
Nach Ankunft in Belarus wird dem Ausländer nach Bedarf durch die Migrationsbehörde eine Erlaubnis für den vorübergehenden Aufenthalt sowie ein Aus- / Einreisevisum erteilt.
Die Konsularbeamten sind berechtigt weitere zusätzliche Dokumente zu fordern, die für die Entscheidung zur Visaerteilung notwendig sind.