Geschäftsreisen
Dokumente zur Erlangung eines Visums, die der konsularischen Vertretung vorzulegen sind
Für Visa mit einer Laufzeit bis zu 90 Tagen unabhängig von der Anzahl der Einreisen:
eine der folgenden Unterlagen:
- Einladung im Original oder in Kopie (nach dem folgenden festgelegten Muster) von einem belarusischen Unternehmen (einer belarussischen juristischen Person);
- Einladung im Original oder in Kopie (nach dem folgenden festgelegten Muster) von einer Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens (einer ausländischen Einrichtung) in der Republik Belarus — für die Erteilung eines Einreisevisums an die Leiter und Mitarbeiter der Repräsentanzen dieses ausländischen Unternehmens (dieser Einrichtung) in Drittländern oder an die Gründer, Manager und Mitarbeiter eines ausländischen Unternehmens (einer Einrichtung), das (die) die angegebene Repräsentanz errichtete;
- Registrierungsdokumente im Original oder in Kopie eines Bestattungsunternehmens und Dokumente, die die Notwendigkeit bestätigen, die Leiche/Urne mit der Asche des Verstorbenen an die Republik Belarus zu befördern — für die Erteilung eines Visums für die Mitarbeiter eines Bestattungsunternehmens.
Wichtig!
Bei Geschäftsreisen bis zu 30 Tagen ist die Vorlage der oben genannten Unterlagen für die Staatsbürger der EU nicht obligatorisch (kann dennoch in einigen Fällen vom Konsul angefordert werden). Im Visumantrag sind jedoch unbedingt der Name, Anschrift und Telefonnummer der einladenden Person (Stelle) anzugeben sowie Adresse des Aufenthaltes in Belarus.
Für längerfristige Visa mit einer Laufzeit von 90 Tagen pro jede 180 Tage:
eine der folgenden Unterlagen:
- Einladung im Original oder in Kopie (nach dem folgenden festgelegten Muster) von einem belarusischen Unternehmen (einer belarussischen juristischen Person);
- Einladung im Original oder in Kopie (nach dem folgenden festgelegten Muster) von einer Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens (einer ausländischen Einrichtung) in der Republik Belarus — für die Erteilung eines Einreisevisums an die Leiter und Mitarbeiter dieser Repräsentanz, Repräsentanzen dieses ausländischen Unternehmens (dieser Einrichtung) in Drittländern oder an die Gründer, Manager und Mitarbeiter eines ausländischen Unternehmens (einer Einrichtung), das (die) die angegebene Repräsentanz errichtete;
- Dokumente im Original einer juristischen Person in der Republik Belarus (einschließlich der Gründungurkunden), aus denen hervorgeht, dass ein Ausländer Gründer eines Gewerbebetriebes in der Republik Belarus eines ausländischen Unternehmens (das einen Gewerbebetrieb in der Republik Belarus eröffnete) ist.