Humanitäre Hilfe
Dokumente zur Erlangung eines Visums, die der konsularischen Vertretung vorzulegen sind
Für Visum mit einer Laufzeit bis zu 90 Tagen unabhängig von der Anzahl der Einreisen bzw. für einen längerfristigen mehrfachen Visum
eine der folgenden Unterlagen (Original oder Kopie):
- Antrag des Departements für humanitäre Tätigkeit des administrativen Büros des Präsidenten der Republik Belarus auf Erteilung eines Visums;
- Antrag einer belarussischen humanitären Organisation, der von dem Departement für humanitäre Tätigkeit des administrativen Büros des Präsidenten der Republik Belarus der Republik Belarus oder einer anderen zuständigen Behörde der Republik Belarus (Gebietsexekutivkomitee) genehmigt wurde. Die Genehmigung erfolgt in Form eines Schreibens des Departements für humanitäre Tätigkeit des administrativen Büros des Präsidenten der Republik Belarus oder einer anderen zuständigen Behörde der Republik Belarus (Gebietsexekutivkomitee) bzw. in Form eines Genehmigungsvermerks auf dem Antrag, der durch das Siegel des Departements für humanitäre Tätigkeit des administrativen Büros des Präsidenten der Republik Belarus oder einer anderen zuständigen Behörde der Republik Belarus (Gebietsexekutivkomitee) beglaubigt ist
Das Visum für humanitäre Hilfe wird kostenlos ausgestellt.
Die Konsularbeamten sind berechtigt weitere ergänzende Dokumente zu fordern, die für die Entscheidung zur Visaerteilung notwendig sind.