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Privatreisen

Dokumente zur Erlangung eines Visums, die der konsularischen Vertretung vorzulegen sind 

Für Visum mit einer Laufzeit bis zu 90 Tagen unabhängig von der Anzahl der Einreisen eine der folgenden Unterlagen: 
 — die Einladung im Original, die von einer örtlichen Dienststelle der Migrationsbehörde des Ministeriums des Inneren der Republik Belarus ausgestellt wurde; 
 — die Heiratsurkunde mit einer Staatsbürgerin (einem Staatsbürger) der Republik Belarus bzw. Dokumenten, die die nahe Verwandtschaft mit einer Staatsbürgerin (einem Staatsbürger) der Republik Belarus bestätigen, die Kopie den belarusischen Reisepasses von dieser Staatsbürgerin (Staatsbürger) sowie eine von dieser Staatsbürgerin (Staatsbürger) ausgefüllte Einladung (Original oder Kopie);
 — das Originaldokument, das die Geburt des Antragstellers (der Antragstellerin) in der Republik Belarus oder seine (ihre) belarusische ethnische Zugehörigkeit (Nationalität) bestätigt; 
 — ein Dokument (im Original oder in Kopie), dass das Eigentum / den Anteil am Eigentum an einem Wohngebäude (einer Wohnung) in der Republik Belarus bestätigt (Registrierungsbescheinigung) – für ein Einreisevisum für den Eigentümer eines Wohngebäudes (einer Wohnung) und seine Familienangehörige (vorbehaltlich des Nachweises einer nahen Verwandtschaft); 
 — eine schriftliche Mitteilung (Original oder Kopie), aus der die dringende Notwendigkeit eines Besuchs in Belarus hervorgeht, im Falle schwerer Krankheit oder im Todesfall eines nahen Verwandten oder Familienmitgliedes; 
 — die Einladung einer belarussischen Organisation des Gesundheitswesens über medizinische Hilfeleistung bzw. der Vertrag mit einer belarussischen Organisation des Gesundheitswesens über medizinische Hilfeleistung (auch in Kopie möglich) – für den Empfänger (die Empfängerin) von medizinischen Leistungen sowie bei Bedarf für die begleitende Person; 
 — die Einladung eines Unternehmens in der Republik Belarus (einer juristischen Person) bzw. einer Vertretung eines ausländischen Unternehmens in der Republik Belarus — für die Erteilung eines Visums an ein Familienmitglied eines Ausländers (einer Ausländerin), der (die) in die Republik Belarus zu geschäftlichen Zwecken, für die Teilnahme an sportlichen, kulturellen, wissenschaftlichen Veranstaltungen reist; 
 — die Einladung einer Bildungseinrichtung — für die Erteilung eines Einreisevisums für den gesetzlichen Vertreter (die gesetzliche Vertreterin) eines Ausländers (einer Ausländerin), der (die) einen in die Republik Belarus reisenden Ausländer (eine in die Republik Belarus reisende Ausländerin) begleitet, um die Aufnahmeprüfungen zu bestehen und/oder sich an einer Bildungseinrichtung in der Republik Belarus einzuschreiben; 
 — eine gerichtliche Vorladung. 

Wichtig! Bei Privatreisen bis zu 30 Tagen ist die Vorlage der oben genannten Unterlagen für die Staatsbürger der EU nicht obligatorisch (kann dennoch in einigen Fällen vom Konsul angefordert werden). 
Im Visumantrag (Position 18) sind jedoch unbedingt der Name, Anschrift und Telefonnummer der einladenden Person (Stelle) anzugeben sowie Adresse des Aufenthaltes in Belarus. 

Für längerfristiges Visum mit einer Laufzeit von 90 Tagen pro jede 180 Tage: 
eine der folgenden Unterlagen: 
 — die Einladung im Original, die von einer örtlichen Dienststelle der Migrationsbehörde des Ministeriums des Inneren der Republik Belarus ausgestellt wurde; 
 — die Heiratsurkunde mit einer Staatsbürgerin (einem Staatsbürger) der Republik Belarus bzw. Dokumenten, die die nahe Verwandtschaft mit einer Staatsbürgerin (einem Staatsbürger) der Republik Belarus bestätigen, die Kopie den belarusischen Reisepasses von dieser Staatsbürgerin (Staatsbürger) sowie eine von dieser Staatsbürgerin (einem Staatsbürger) ausgefüllte Einladung (Original oder Kopie); 
 — das Originaldokument, das die Geburt des Antragstellers (der Antragstellerin) in der Republik Belarus oder seine (ihre) belarusische ethnische Zugehörigkeit bestätigt; 
 — die Einladung einer belarussischen Organisation des Gesundheitswesens über medizinische Hilfeleistung bzw. der Vertrag mit einer belarussischen Organisation des Gesundheitswesens über medizinische Hilfeleistung (auch in Kopie möglich) – für den Empfänger von medizinischen Leistungen sowie bei Bedarf für die begleitende Person; 
 — die Einladung eines Unternehmens in der Republik Belarus (einer juristischen Person) bzw. einer Vertretung eines ausländischen Unternehmens in der Republik Belarus — für die Erteilung eines Visums an ein Familienmitglied eines Ausländers (einer Ausländerin), der (die) in die Republik Belarus zu geschäftlichen Zwecken, für die Teilnahme an sportlichen, kulturellen, wissenschaftlichen Veranstaltungen reist; 

Die Konsularbeamten sind berechtigt, weitere zusätzliche Dokumente zu fordern, die für die Entscheidung zur Visaerteilung relevant sind.

Belarusian Diplomatic Missions

All Missions Belarus' Foreign Ministry
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