Verfahren zur Visumerteilung
Um ein belarussisches Visum jeglicher Art, Anzahl und Gültigkeitsdauer zu erhalten, sollen die folgenden Dokumente bei der Botschaft der Republik Belarus in der Bundesrepublik Deutschland (Berlin) oder dem Generalkonsulat der Republik Belarus in München eingereicht werden:
1. Reisepass |
♦ soll im Original vorgelegt werden; ♦ soll mindestens 90 Tage nach Ablauf des beantragten Visums gültig sein; ♦ soll mindestens 2 leere Seiten für das Visum haben; ♦ soll unbeschädigt sein (keine Seitenrisse, Flecken, Markierungen, Korrekturen usw.). |
2. Visumantrag mit aufgeklebtem Lichtbild |
♦ ein Exemplar im Original (die Kopien werden nicht akzeptiert !), vollständig ausgefüllt und eigenhändig vom Passinhaber (bei Minderjährigen von ihrem gesetzlichen Vertreter) unterschrieben; ♦ alle Felder sind (handschriftlich oder mit Hilfe eines Computers) deutlich und leserlich auszufüllen; ♦ Hinweise für das Ausfüllen des Visumantrags; ♦ Anforderungen an das Foto: Größe 35x45 mm (deutsche Passgröße), Ganzgesichtsfoto, auf gleichmäßig hellem Hintergrund, klar, das Gesicht sollte 70-80% der vertikalen Fläche des Fotos einnehmen, das Foto sollte nicht älter als 6 Monate sein. |
3. Dokumente zur Unterstützung des Visumantrags je nach Hauptzweck der Einreise. |
Bei der Beantragung eines Visums für einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen für Besuchs-, Geschäfts- oder Sport-/Kultur-/Wissenschaftsveranstaltungen sollen Staatsangehörige Deutschlands und anderer EU-Mitgliedstaaten keine zusätzlichen Dokumente zur Unterstützung des Visumantrags vorlegen. In anderen Fällen, insbesondere bei Visa mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr oder mehr und bei Reisen zu anderen Zwecken, müssen je nach Reisezweck die folgenden Dokumente zur Unterstützung des Visumantrags vorgelegt werden: ♦ private Angelegenheiten (z. B. Besuch von Verwandten und Freunden); ♦ Teilnahme an sportlichen, kulturellen und wissenschaftlichen Veranstaltungen ♦ Arbeit ♦ Studium ♦ Aufrechterhaltung der religiösen Beziehungen ♦ dauerhafter Aufenthalt (ständiger Wohnsitz) Der Konsularbeamte hat das Recht, zusätzliche Unterlagen anzufordern, die für die Entscheidung über die Erteilung des Visums erforderlich sind. |
4. Eine Kopie der Versicherungspolice oder ein Dokument, das das Bestehen eines Krankenversicherungs-vertrags bestätigt und alle erforderlichen Angaben enthält |
♦ eine Kopie des Dokuments, das das Bestehen eines mit einer deutschen Versicherungsgesellschaft abgeschlossenen Reisekrankenversicherungsvertrags bestätigt und folgende Angaben enthält: ♦ Name, Anschrift und Telefonnummer der Versicherungsgesellschaft; ♦ Familienname und Vorname des ausländischen Staatsbürgers; ♦ Geltungsbereich der Versicherung (Republik Belarus oder die ganze Welt); ♦ Versicherungssumme: mindestens 10.000 EUR. ♦ Gültigkeitsdauer: nicht kürzer als die Gültigkeitsdauer des beantragten Visums (die Erteilung eines Langzeitvisums ist möglich, wenn ein Krankenversicherungsvertrag für die erste Reise besteht). Viele deutsche Versicherungsgesellschaften schließen Verträge für ein Jahr ab und verlängern sie nach Zahlung für das nächste Jahr. In diesem Fall sollten Sie sich von der Versicherungsgesellschaft eine aktuelle Vertragsbestätigung mit den Vertragsbedingungen geben lassen. ODER ♦ eine Kopie der obligatorischen Krankenversicherungspolice von belarusisschen «Belgosstrakh» oder «Beleximgarant». Die obligatorische Krankenversicherungspolice von «Belgosstrakh» kann unter https://my.bgs.by/UserCabinet/UCBNLogin.aspx?lang=en erworben werden. Nach Zahlung der Versicherungsprämie wird eine Benachrichtigung über den Abschluss des Versicherungsvertrags an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse gesandt. |
5. Für Personen, die zuvor die belarussische Staatsangehörigkeit besaßen, einschließlich Minderjährige: |
Kopie der Bescheinigung über die Beendigung/Verlust der Staatsbürgerschaft der Republik Belarus. Wenn der Nachname oder der Name im deutschen Reisepass und in der Bescheinigung nicht übereinstimmen — Dokumente, die die Änderung des Nachnamens oder des Namens bestätigen. |
6. Für Personen, die in
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eine Kopie des Dokuments, aus dem hervorgeht, aus welchem Land Sie nach Deutschland gekommen sind (z. B. eine Kopie der Bescheinigung über die Beendigung der bisherigen Staatsangehörigkeit, eine Kopie eines kasachischen, russischen, litauischen oder sonstigen Reisepasses oder — bei sogenannten „Spätaussiedlern“ — ein Registrierschein, aus dem die letzte Wohnanschrift vor dem Umzug nach Deutschland hervorgeht). Wenn der Nachname oder der Name im deutschen Reisepass und das oben genannte Dokument nicht übereinstimmen — Dokumente, die die Änderung des Nachnamens oder des Namens bestätigen. |
7. Für in Deutschland geborene Minderjährige, bei denen ein oder beide Elternteile aus der ehemaligen UdSSR/den postsowjetischen Staaten stammen: |
eine Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen und Kopien von Dokumenten, die belegen, aus welchem Land die Eltern nach Deutschland eingereist sind. Wenn die Nachnamen oder Namen der Eltern in der Geburtsurkunde des Kindes und in den Dokumenten der Eltern nicht übereinstimmen — Dokumente über die Änderung des Nachnamens oder des Namens. |
8. Bestätigung einer Überweisung der Konsulargebühren und Porto (nur für die Botschaft in Berlin) oder Bargeld (nur für das Generalkonsulat in München). |
Die Konsulargebühr für die Ausstellung von Visa für deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige von Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern beträgt 35 Euro. Kinder unter 12 Jahren erhalten ein kostenloses Visum. Die Konsulargebühr für die Ausstellung von Visa für Staatsangehörige anderer Länder (einschließlich Dänemark, Großbritannien, Iran, die Schweiz, Turkmenistan, U.S.A.) sowie für Personen mit Reisedokumenten für Staatenlose oder Flüchtlinge beträgt 60 Euro. Staatsangehörige dieser Länder unter 14 Jahren erhalten ein kostenloses Visum. Für die dringende Erteilung eines Visums (innerhalb von 1-2 Arbeitstagen) wird die doppelte Gebühr erhoben. |
Staatsangehörige Deutschlands und anderer Länder der Europäischen Union können ihren Antrag persönlich bei der Botschaft in Berlin und dem Generalkonsulat in München stellen oder ihre Unterlagen per Post an die Botschaft in Berlin schicken.
Verfahren für die Übermittlung von Dokumenten für die Visabearbeitung per Post
Die Bearbeitungszeit für einen Visumantrag beträgt 5 Arbeitstage ab Eingang der vollständigen Unterlagen (in dringenden Fällen bis zu 2 Arbeitstage).
Die Bearbeitung von per Post versandten Visumanträgen beginnt erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Zeit für den Postversand ist nicht in den Bearbeitungsfristen für Visa enthalten.
Informationen über den Stand der Dokumentenprüfung werden nicht gegeben.
Bürgern aus Ländern außerhalb der Europäischen Union wird empfohlen, sich vorab telefonisch oder per E-Mail über das Verfahren zur Beantragung eines Visums zu informieren.
Unterlagen, die den Anforderungen nicht entsprechen (nicht ordnungsgemäß ausgefülltes Antragsformular, Fehlen eines gültigen Reisepasses, eines Fotos, der erforderlichen Dokumente und Kopien usw.), werden dem Antragsteller ohne Berücksichtigung zurückgegeben.
Der Konsulardienst behält sich das Recht vor, den Antragsteller zu einem persönlichen Gespräch einzuladen und/oder zusätzliche Unterlagen von ihm anzufordern.
Die Entscheidung über die Erteilung eines Einreisevisums ist endgültig und kann nicht überprüft werden.