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Visaerteilung

WICHTIG!!! Das Verfahren zum Versenden von Dokumenten per Post

WICHTIG! Einwohner Berlins und des Landes Brandenburg dürfen ein Visum nur persönlich (ohne Termin) bei der Konsularabteilung der Botschaft beantragen.

Achtung! Neues Antragsformular auf der Webseite!

Alte Antragsformulare werden nicht akzeptiert!

Für die Erteilung von belarussischen Visa aller Typen sind folgende Schritte zu befolgen.

1.Die erforderlichen Unterlagen vorbereiten

 

Reisepass

Anforderungen an den Reisepass:

- der gültige Reisepass im Original

- Gültigkeit des Passes: mindestens drei Monate nach Ablauf des Visums

- wenigstens 2 freie Seiten für Visa

- keine inoffiziellen Anmerkungen und Korrekturen

- der Reisepass muss unbeschädigt sein

Visumantrag

- offizielles Formular

- Hinweise zum Ausfüllen – bitte, unbedingt lesen

- ein Exemplar im Original (die Kopien werden nicht akzeptiert!), vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben (für die Minderjährigen unterschreiben die gesetzlichen Vertreter)

- alle Felder sollen ausgefüllt werden (von Hand oder am Computer), deutlich und lesbar

Aktuelles Foto, aufgeklebt auf dem Antragsformular

- ein Exemplar

- Größe: 35 x 45 mm

- Vorderansicht, vor glattem, hellem Hintergrund

- hohe Auflösung

- ohne Knicke und Beschriftung auf der Bildseite

- biometrisches Foto (das Gesicht macht 70-80 % des Fotos aus)

- nicht älter als 6 Monate

spezielle Unterlagen je nach Hauptzweck der Einreise

- Privatreisen (z.B. Besuche bei Freunden oder Verwandten, ansonsten ein Touristenvisum)

- Geschäftsreisen

- Tourismus

- Transitvisa

- Teilnahme an Sport-, Kultur-, Wissenschaftsveranstaltungen

- Humanitäre Hilfe

- Arbeitsvisum

- Studium

- Journalistische Tätigkeit

- Religiöse Beziehungen

- Ständiger Wohnsitz

für die ehemaligen Staatsbürger der Republik Belarus und die gebürtigen Belarusen

Kopie der Ausbürgerungsbescheinigung oder der Urkunde über das Nichtvorhandensein der belarussischen Staatsangehörigkeit

für die Personen, die in
der ehemaligen UdSSR oder
in postsowjetischen Republiken geboren sind, eine der Unterlagen:

- Kopie der Bescheinigung über das Ablegen
der Staatsangehörigkeit der UdSSR oder eines anderen postsowjetischen Staates

- Kopie des sowjetischen, russischen, kasachischen Passes oder andere Dokumente, die prüfen, woher Sie nach Deutschland gekommen haben

für die Minderjährigen, deren Mutter oder Vater in der ehemaligen UdSSR oder in postsowjetischen Republiken geboren sind

Falls die Minderjährigen früher die belarussische Staatsangehörigkeit hatten: Kopie
der Ausbürgerungsurkunde

Ansonsten die folgenden Unterlagen:

1. Kopie der Geburtsurkunde des/der Minderjährigen

2. Kopien der Seiten mit Passfoto der Pässe
von den Eltern

3. Kopie des Dokumentes, das den Verlust der vorherigen Staatsangehörigkeit der Eltern bestätigt

Kopie des aktuellen Nachweises der Reisekrankenversicherung mit allen erforderlichen Angaben

die Vorlage folgender Dokumente erforderlich:

 - eine Krankenversicherungspolice (im weiteren Police) der Unternehmen BELGOSSTRACH oder BELEKSIMGARANT,  

‼ eine Police des Unternehmens BELGOSSTRACH kann auch on-line erworben werden.

oder

 - eine Police, Versicherungskarte, ein anderes Dokument, welches die Existenz einer Auslandskrankenversicherung bei einer Versicherungs-gesellschaft belegt;

das Dokument soll als Kopie vorgelegt werden und folgende Informationen enthalten (wichtig!):

 - Bezeichnung und Adresse der ausländischen Versicherungsgesellschaft, Telefonnummern der Gesellschaft oder deren Auslandskontakt-telefonnummern, Name Vorname des ausländischen Versicherungsnehmers;

 - Bestätigung, dass die Versicherung auf dem Territorium der Republik Belarus gilt (eine z.B. weltweit gültige, eine für alle europäische Länder (nicht nur EU-Länder) Versicherung ist auch akzeptabel);

  - Bestätigung, dass der gesamte Aufenthaltszeitraum des ausländischen Staatsbürgers in der Republik Belarus abgedeckt ist (im Falle eines Jahresvisums – zumindest die Bestätigung für die erste Reise);

  - Bestätigung, dass die Versicherungssumme mindestens 10 000 Euro beträgt.

 

Quittung über die Bezahlung des beantragten Visums

Informationen zur Bezahlung von Visa

Die Bezahlung ist möglich per:

- Banküberweisung (die Visagebühr soll auf das Konto der Botschaft bzw. des Generalkonsulats vor
der Beantragung eines Visums eingegangen sein)

oder

- Internet-Banking (Ausdruck oder Kontoauszug erforderlich; die Visagebühr soll auf das Konto der Botschaft bzw. des Generalkonsulats vor der Beantragung eines Visums eingegangen sein)

oder

- EC-Karte (Geheimzahl erforderlich) — gilt nur für München

Kreditkarten und Bargeld werden nicht akzeptiert

Quittung über die Bezahlung von 6.00 Euro auf das Konto der Botschaft in Berlin für die Rücksendung des Passes (mit DHL-Packet mit Sendungsverfolgung) 

Falls die Unterlagen per Post an die Botschaft in Berlin gesendet werden.

Die Bezahlung für die Rücksendung kann mit der Bezahlung des beantragten Visums kombiniert werden (z.B. 41 Euro).

2. Die Visaunterlagen an die Konsularvertretung übermitteln (persönlich oder per Post). Kontaktdaten und Arbeitszeiten.

Falls der Visumantrag persönlich gestellt wird, wird es empfohlen, einen Termin vorher zu verabreden: per tel. 030 536 359 35 (09.00-12.30, 13.30. — 15.00) oder 030 536 359 36 (09.00-12.30, 13.30-17.30), oder per E-Mail germany.consul@mfa.gov.by

WICHTIGE INFORMATIONEN über die Fristen und zum Verfahren der Visaerteilung

Die Bearbeitungsfrist für einen Visumantrag beträgt 5 Arbeitstage nach Vorlage des kompletten Satzes der Unterlagen (bis zu 2 Arbeitstage – für Express-Visa).

Es werden keine Auskünfte über den Stand der Bearbeitung und Entscheidungen bezüglich Visaerteilung erteilt.

Die Bearbeitung von per Post eingereichten Visumanträgen fängt erst dann an, wenn sie komplett sind und den festgelegten Anforderungen entsprechen. Die Dauer der postalischen Zustellung wird der Bearbeitungszeit der Unterlagen nicht zugerechnet. Die Visumunterlagen sind frühzeitig vor der Einreise einzureichen.

Die den Anforderungen nicht entsprechenden Visumunterlagen (fehlende und unvollständige Visumanträge, Pässe, Fotos, andere Unterlagen) werden den Antragstellern ohne Bearbeitung zurückgewiesen.

Die Konsularabteilung behält sich das Recht vor, persönliche Einreichung der Unterlagen sowie zusätzliche Unterlagen, falls notwendig, zu verlangen.

Die Entscheidung über die Erteilung eines Einreisevisums ist endgültig und kann
nicht angefochten werden.

Belarusian Diplomatic Missions

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